Allgemeine Geschäftsbedingungen THE BLASKY

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie für alle für den Dritten (Gast) erbrachten weiteren Leistungen der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie alle deren Untergesellschaften.

1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie all deren Untergesellschaften ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Auf eine Buchungsanfrage des Bestellers hin kommt bei entsprechender Verfügbarkeit des Zimmers mit entsprechender Reservierungsbestätigung der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie deren Untergesellschaften, die mindestens in Textform zu erfolgen hat, der Beherbergungsvertrag zustande.


2.2. Vertragspartner sind die entsprechende TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie all deren Untergesellschaften, die das Hotel, die Wohnung oder die sonstige Unterkunft betreibt (nachfolgend TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky), und der Besteller. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der Dritte zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag, sofern die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt; eine deliktische Haftung des Gastes bleibt hiervon unberührt. Davon unabhängig hat jeder Besteller dafür Sorge zu tragen, dass der Gast die vertraglichen und die Regelungen diese Geschäftsbedingungen einhält.


2.3. Angebote der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie deren Untergesellschaften in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Die der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie deren Untergesellschaften können nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrag


2.4. Auf die Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung 1n einem bestimmten Zimmer besteht kein Anspruch. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky, sowie deren Untergesellschaften behalten sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.


2.5. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungen

3.1. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky ist verpflichtet, die vom Besteller gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Wäscheservice) dazu reserviert, so sind die Bedingungen für diese zusätzlichen Leistungen für beide Vertragspartner bindend.

3.2. Maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist die jeweilige Vereinbarung, subsidiär die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen.

3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky zu Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky gegenüber Dritten.

3.4. Rechnungen der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky sind unverzüglich nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz der EZB. Der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

3.5. Die Annahme und die Auswahl von Kreditkarten sind der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die grundsätzliche Annahme von Kreditkarten durch Aushänge im Beherbergungsgebäude angezeigt Die Entgegennahmen von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Sollte Ihre Kreditkarte eine Abbuchung nicht zulassen, so wird Ihre Reservierung automatisch storniert.

3.6. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Vertragspartners aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

3.7. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky aufrechnen oder

3.8 Der Besteller hat dem Vertragspartner zum Zeitpunkt der Buchung ausdrücklich die korrekte Rechnungsadresse bekannt zu geben. Wird die Rechnungsadresse nicht ausführlich durch den Besteller definiert, verwendet der Vertragspartner die ihm bekannten Angaben zum Zeitpunkt der Buchung.

§ 4 An- und Abreise

4.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4.2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 23:59 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky das Recht, gebuchte Zimmer nach 00:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer, sofern nicht anders vereinbart, dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner steht es frei, der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Stornierung des Gastes, Rücktritt

5.1. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

5.2. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

5.3. Bei garantierter Buchung durch Privatpersonen halten wir die Reservierung auch nach 17:00 Sie kann bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden, sofern mit der Reservierungsbestätigung nicht andere Regelungen vereinbart wurden. Danach können 100% des vereinbarten Preises berechnet werden.

5.4. Stornierungen von gewerblichen Gruppen- oder Kontingentreservierungen durch Firmen oder

a) Bis zu 20 Zimmer pro Nacht: Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise entfällt die Stornierungsgebühr. Sofern dies nicht anders vertraglich vereinbart wurde (wie z.B. für Messezeiträume). Weitere Stornierungsregelungen können gelten, wenn diese im Vertrag zusätzlich vermerkt sind.

b) Ab einer Gruppengröße von mindestens 20 Zimmern pro Nacht: Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Anreise entfällt die Stornierungsgebühr, Sofern dies nicht anders vertraglich vereinbart wurde (wie B. für Messezeiträume). Weitere Stornierungsregelungen können gelten, wenn diese im Vertrag zusätzlich vermerkt sind.

c) Bei Stornierungen nach der in a) und b) benannten Frist werden 100% des vereinbarten Komplettpreises berechnet.

Mündliche und schriftliche Sondervereinbarungen zu Zimmerreservierungen oder dem Mieten von Veranstaltungsräumen oder Sonderleistungen sind von den oben genannten Stornovereinbarungen ausgeschlossen und bedürfen gesonderter Absprache.

5.5. Sofern die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung die Höhe des vereinbarten Preises für die von TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistung erwirbt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5.6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung geltend entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen, ohne dies der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

§ 6 Rücktritt des Kunden vom Hotelaufnahmevertrag

6.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

6.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

6.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions­ und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, frei.

§ 7 Rücktritt der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky

7.1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.2. Wird eine nach vorstehender Ziffer III. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

7.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) Zimmer unter irreführender oder Angabe wesentlicher falscher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;

c) Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

d) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

e) der Zweck der Anlass des Aufenthaltes und/oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

f) der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.

7.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 8 Rücktritt des Kunden von Veranstaltungen usw.

8.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

8.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

8.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei wie folgt pauschaliert werden.

8.4. Die Entschädigungspflicht entfällt bei einer Kündigung bis zu 84 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin. Die Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt – bis zu 42 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % – bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % – ab 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten bzw. sich aus der Preisliste des Hotels ergebenden Preises für die vereinbarte Veranstaltung. Hat der Kunde lediglich Räumlichkeiten angemietet (ohne Speisen und Getränke), beträgt die Entschädigung unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung 90 % des vereinbarten Preises. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist, frei.

§ 9 Rücktritt des Kunden von Veranstaltungen usw.Haftung der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH

9.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

9.2. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

9.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht

9.5. Weckaufträge werden von der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9.7. Für liegengelassene oder verlorene Sachen haftet das Hotel nicht, gefundene Sachen werden verwahrt, gegen Entgelt nachgesendet, eine Haftung des Hotels erfolgt nicht.

9.8. Beschädigt der Kunde oder eine seiner Begleitpersonen Hoteleigentum, haftet er, soweit keine Mitschuld des Hotels vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann. Ebenso haftet der Kunde für Verunreinigungen im gesamten Zimmer. Das Rauchverbot in den Zimmern ist einzuhalten, Verstöße können Schadensersatzansprüche aufgrund Geruchsverunreinigung bis zum Dreifachen des Zimmerpreises nach sich ziehen, da das Zimmer an dem Tag nicht mehr bezogen werden kann. Sonderreinigungen werden mit dem Gast besprochen und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht.

9.9. Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe Seite 4 von 5 stört, andere Kunden oder Hotelpersonal belästigt oder beleidigt

§ 10 Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche des Hotels

10.1. Mit der Buchung eines Zimmers kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche des Hotels und der Gastronomie, wie z.B. Lobby, Bar, Terrasse, o.ä. kostenfrei nutzen. Die öffentlichen Bereiche gelten jedoch nicht als Bestandteil des Hotelaufnahmevertrages für das gebuchte Hotelzimmer.

10.2 Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky behält sich das Recht vor, die öffentliche Bereiche aufgrund dringender betrieblicher Belange auch kurzfristig zu

10.3 Bei Nicht-Verfügbarkeit des öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweise oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung.

§ 11 Verjährung und Schlussbestimmungen

11.1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach 3 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

11.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen sind unwirksam.

11.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Firmensitz der TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky in Frankfurt.

11.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam

11.5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand die Stadt Frankfurt. Die TEMA Unternehmens- und lmmobilienberatungs GmbH c/o The Blasky ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

11.6. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung des Vertrages notwendig ist.

11.7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 14.02.2023